
Unsere Preise in Klassen
Die Kosten für den Führerschein sind für Fahranwärter in der Regel ein wichtiges Thema. Vor allem in jungen Jahren bei knapper Kasse wollen die meistens gerne im Voraus wissen, wie viel sie für den Führerschein aufbringen müssen. Doch der Preis für die Fahrerlaubnis variiert sehr stark, eine allgemeingültige Kostenrechnung gibt es nicht.
Alle Preise sind gültig ab 1. Juli 2022 und inclusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Wie setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen?
- Vorabkosten
- Gebühren des Straßenverkehrsbehörde
- Ausbildung und Lehrmaterial
- Prüfungskosten
- Anzahl der Fahrstunden und Prüfungsversuche
Klasse A
Unbeschränkt200,00 €
65,00 €
72,50 €
67,50 €
193,00 €
Klasse A1
125 ccm200,00 €
65,00€
72,50€
67,50 €
193,00 €
Klasse A2
BeschränktDie neue Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.200,00 €65,00 €72,50€67,50€193,00 €
Klasse B
Autoführerschein300,00 €
60,00€
67,50€
67,50€
183,00 €
Klasse B + BE
mit Anhänger350,00 €
Siehe Klasse
Siehe Klasse
Siehe Klasse
B 197
Autoführerschein Automatikprüfung ohne Beschränkung300,00 €
60,00€
67,50€
67,50€
30,00 €
183,00 €
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,Klasse A+B
Auto und Motorrad400,00 €
siehe Klasse
siehe Klasse
67,50 €
376,00 €
BE
mit Vorbesitz B100,00 €
65,00€ €
72,50 €
entfällt
193,00 €
Schulung B196
Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1 4 Unterrichtseinheiten zu je 90 min Theorie
5 Unterrichtseinheiten zu je 90 min Praxis
Komplettpreis 800€
Klasse AM
bis 50ccm200,00 €
65,00€
entfällt
67,50 €
183,00 €
Mofa
Mofa55,00 €
45,00€
entfällt
67,50
entfällt
Aufstieg A1 auf A2
A1 -> A2100,00 €
65,00 €
entfällt
entfällt
183,00 €
Aufstieg A2 auf A
A2 -> A100,00 €
65,00 €
entfällt
entfällt
183,00 €
Neuerteilung
Neuerteilung
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach §20 FeV
Umschreibung
Umschreibung
Umschreibung nach §31 FeV
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