Unsere Preise in Klassen

  • Die Kosten für den Führerschein sind für Fahranwärter in der Regel ein wichtiges Thema. Vor allem in jungen Jahren bei knapper Kasse wollen die meistens gerne im Voraus wissen, wie viel sie für den Führerschein aufbringen müssen. Doch der Preis für die Fahrerlaubnis variiert sehr stark, eine allgemeingültige Kostenrechnung gibt es nicht.

Alle Preise nach Paragraf 32 Fahrlehrergesetz sind gültig ab 1. Februar 2024 und inclusive  gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Wie setzen sich die Kosten für den Führerschein zusammen?

  • Vorabkosten
  • Gebühren des Straßenverkehrsbehörde
  • Ausbildung und Lehrmaterial
  • Prüfungskosten
  • Anzahl der Fahrstunden und Prüfungsversuche


     

    Klasse A

    Unbeschränkt

    Der Führerschein Klasse A erlaubt dem Inhaber, ein Motorrad im Straßenverkehr zu führen.

    Klasse A1

    125 ccm
    Der Führerschein A1 ist gültig für Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS.

    Klasse A2

    Beschränkt
    Die neue Klasse A2 erlaubt das Fahren von Motorrädern mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

    Klasse B

    Autoführerschein
    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    Klasse B + BE

    mit Anhänger
    400,00 €
    Siehe Klasse
    Siehe Klasse
    Siehe Klasse
    Als Zugmaschine dürfen alle Kraftfahrzeuge der Klasse B gefahren werden. Anhänger dürfen eine zulässige Gesamtmasse von maximal 3,5 t haben.

    B 197

    Autoführerschein Automatikprüfung ohne Beschränkung
    195,00 €
    Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

    Klasse A+B

    Auto und Motorrad

     

    BE

    mit Vorbesitz B

    Schulung B196

    Fahrerschulung für das Führen von Krafträdern der Klasse A1
    4 Unterrichtseinheiten zu je 90 min Theorie 5 Unterrichtseinheiten zu je 90 min Praxis Komplettpreis 800€

    Klasse AM

    bis 50ccm

    Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.

    Mofa

    Mofa
    Gültig für Kleinkrafträder bis 25 km/h. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren. Ausnahme: Wird ein Kind unter 7 Jahren mitgenommen, beträgt das Mindestalter 16 Jahre.

    Aufstieg A1 auf A2

    A1 -> A2

    Aufstieg A2 auf A

    A2 -> A

    Neuerteilung

    Neuerteilung

    200,00 €
    siehe Preise der entsprechenden Klasse

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach §20 FeV

    Umschreibung

    Umschreibung
    200,00 €
    siehe Preise der entsprechenden Klasse
    Umschreibung nach §31 FeV

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